Wie nicht anders erwartet entscheidet dieser Staat zu Gunsten der Besitzenden!
Indem Zweitwohnungen nun nicht mehr unter das Verbot der Zweckentfremdung fallen, müssen Ferienwohnungsbesitzer_innen nun ledglich einen Zweitwohnsitz anmelden und alles ist wie vorher.
Da sieht man es mal wieder: Der Politik ist nicht zu trauen, lieber selber machen. Es gilt weiterhin: Häuser besetzen, Ferienwohnungen sowieso!