Urteil gegen Zweckentfremdung

Wie nicht anders erwartet entscheidet dieser Staat zu Gunsten der Besitzenden!

Indem Zweitwohnungen nun nicht mehr unter das Verbot der Zweckentfremdung fallen, müssen Ferienwohnungsbesitzer_innen nun ledglich einen Zweitwohnsitz anmelden und alles ist wie vorher.

Da sieht man es mal wieder: Der Politik ist nicht zu trauen, lieber selber machen. Es gilt weiterhin:  Häuser besetzen, Ferienwohnungen sowieso!

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